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Ziel und Inhalte
Verordnung von RSP
Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB) IX Teil I, Kapitel 6,
§ 44 “Ergänzende Leistungen“


Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen mit ärztlicher Betreuung / Überwachung wird als ergänzende Leistung zur Rehabilitation anerkannt


Pflichtleistung der Rehabilitationsträger
Nach dem Sachleistungsprinzip werden die Kosten des Rehasports in Form einer Pauschale pro Übungseinheit übernommen

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